Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, sowie Kurs- und Veranstaltungsorte der Tanzhaus Hagen GbR (im folgendem auch „Tanzschule“).
1. Kinderkurse
Kinderkurse im Rahmen dieser AGB sind solche Kurse, die zunächst der Vermittlung eines musikalischen Verständnisses, dem Aufbau, bzw. der Stärkung der Körperkoordination dienen und Spaß an Bewegung vermitteln. Die HipHop MiniKids und Ballett Kurse werden diesem Bereich zugeordnet.
2. Jugendkurse
Jugendkurse im Rahmen dieser AGB sind solche Kurse, in welchen Jugendlichen insbesondere das paarweise Tanzen in den Standart- und Lateintänzen vermittelt wird.
3. Hip Hop
Hip Hop im Rahmen dieser AGB sind solche Kurse, in denen die Vermittlung verschiedener Hip Hop Style im Vordergrund stehen.
4. Ballett, Jazz und Contemporary
Jazz und Contemporary im Rahmen dieser AGB sind solche Kurse, in denen die Vermittlung der choreografischen Bühnentanzkunst im Vordergrund steht.
4. Line Dance
Line Dance im Rahmen dieser AGB sind solche Kurse, in denen die Vermittlung von Choreographien die mit allen Teilnehmern in eine Richtung getanzt werden im Vordergrund stehen.
Der Vertragsschluss kommt mit der Abgabe oder Übersendung der Anmeldung zustande. Die Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags und berechtigen zur Teilnahme an den angemeldeten Kursen.
Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Personensorgeberechtigten unterschrieben werden. Durch die Unterschrift wird der Unterzeichnende Vertragspartner der Tanzschule. Eine Bestätigung seitens der Tanzschule kann vorgenommen werden, jedoch ist diese ohne Bedeutung für die Wirksamkeit der Anmeldung.
Die Online über die Homepage der Tanzschule (https://tanzhaus-hagen.de/) abgeschlossenen Verträge sind auch ohne Unterschrift gültig und ansonsten denen in schriftlicher Form gleichgestellt.
Die Anmeldungen zu den Angeboten der Tanzschule erfolgen unter Anerkennung der geltenden, nachfolgend aufgeführten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, welche denen der Tanzschule widersprechen, werden nicht akzeptiert.
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der ungekürzten Mitgliedsbeiträge. Die aktuell geltenden Mitgliedsbeiträge sind den jeweiligen Flyern, den Anmeldebögen und der Internetseite der Tanzschule zu entnehmen. Der jeweils zu zahlende Mitgliedsbeitrag für die Kinderkurse, Hip Hop, Jazz/Contemporary und Line Dance berechnet sich aus dem Jahresbeitrag, geteilt durch 12 (Anzahl der Monate).
Die Mitgliedsbeiträge der Jugendkurse setzen sich aus dem jeweils geltenden Monatsbeitrag für die gewählten Kurs zusammen und werden auf drei aufeinander folgenden Monaten per Lastschrift eingezogen.
Die Leistungspflicht bleibt auch bei Nichtteilnahme, vorzeitigem Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme der gebuchten Kurse bestehen und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Monatsbeitrags in voller Höhe, es sei denn es wurde etwas anderes individuell mit Ihnen vereinbart.
Die Barauszahlung von Gutscheinen und Gutschriften ist nicht möglich.
Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich (zur Mitte des Monats) per Lastschrift, von dem von Ihnen benannten Konto, eingezogen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist der Mitgleidsbeitrag für den gebuchten Zeitraum im Ganzen zu zahlen.
Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können, zurückkommen oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so trägt der Vertragspartner die Stornogebühren des Kreditinstituts. Darüber hinaus berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 € für die Rücklastschrift, sofern die Nichteinlösung nicht durch die Tanzschule selbst herbeigeführt wurde. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten die Entstehung geringere Kosten auf Seiten der Tanzschule nachzuweisen.
Gerät der Vertragspartner in Verzug, werden für jede schriftliche Mahnung, aufgrund des erhöhten Personalaufwands, der Porto- und Materialkosten dem Vertragspartners 5,00 € in Rechnung gestellt. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.
Ihnen steht für alle außerhalb unserer Geschäftsräumen mit uns geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Tanzhaus Hagen GbR, Am Gewerbepark 127628 Hagen im Bremischen, E-Mail: info[at]tanzhaus-hagen.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen, wegen der Rückzahlung infolge ihres Widerrufs, Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ist das Mitglied, aufgrund einer dauerhaften, auf Krankheit beruhenden Ursache, an der Teilnahme des Tanzunterrichts gehindert, kann auf Antrag und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft („Ruhen des Vertrages“) eingerichtet werden. Eine Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, wenn das Mitglied wegen der Krankheit für mindestens einen Monat nicht am Tanzunterricht teilnehmen kann. Die Beitragsfreistellung erfolgt auf formlosen Antrag ab Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beitragsfreistellung wegen Krankheit ist der Eingang in der Tanzschule. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss die Tanzunfähigkeit ersichtlich, jedoch nicht ausdrücklich als solche benannt, sein und einen Rückschluss auf die voraussichtliche krankheitsbedingte Verhinderung zulassen.
Der Zeitraum der beitragsfreien Mitgliedschaft wird nicht auf Ihre Mindestvertragslaufzeit angerechnet.
Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft, als auch eine rückwirkende Beitragserstattung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung wird durch diese Regelungen nicht berührt.
Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung und ähnlich geartete Szenarien nicht der krankheitsbedingten Nichtteilnahme gleichgestellt sind. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge bleibt in diesen Fällen bestehen, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Die Tanzschule garantiert abgesehen von den nachfolgend genannten Ausnahmen mindestens eine Unterrichtseinheit pro Woche für jeden angebotenen Kurs.
1. Kinderkurse, Hip Hop Ballett, Jazz, Contemporary und Line Dance
Während der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage im Lande Niedersachsen findet grundsätzlich kein Unterricht in den Bereichen Kinderkurse, HipHop, Ballett, Jazz, Contemporary und Line Dance statt. Während dieser Zeit sind die Kursbeiträge weiterhin zu zahlen, da sich der monatlich zu zahlende Beitrag, für die jeweiligen Unterrichtseinheiten pro Woche, aus einem Zwölftel des Jahresbeitrags zusammensetzt.
2. Jugendkurse
Während der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage im Lande Bremen findet grundsätzlich kein Unterricht statt.
Die Teilnahme am Angebot und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Tanzschule erfolgen auf eigene Gefahr. Ein geregelter und verantwortungsvoller Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
Die Räumlichkeiten der Tanzhaus Hagen GbR und der Unterricht sollen neben der Vermittlung des Wissens über das Tanzen unter anderem dem Ausgleich zum Alltag dienen. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor Personen, die einen ungestörten Tanzunterricht behindern, als auch jenen, die es unseren Gästen erschweren oder unmöglich machen den angestrebten Ausgleich zu ihrem Alltag erhalten, vom Unterricht auszuschließen und gegebenenfalls auch der Tanzschule zu verweisen. Die Person, welche durch Ihr Verhalten (z.B. durch Trunkenheit, Aggresivität, Beleidigungen, usw.) den Ausschluss hervorgerufen hat, wird durch diesen nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr befreit.
Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. Erkrankung des Tanzlehrers, zu geringe Teilnehmerzahl usw.), kann die Tanzschule mehrere Kurse zu einem zusammenfassen, zu einer anderen Uhrzeit ansetzen oder ersatzlos Streichen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft hat in Textform zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich
1.Kinderkurse, Hip Hop, Ballett, Jazz, Contemporary und Line Dance
Die Kündigungsfrist in den Bereichen Kinderkurse, HipHop, Ballett, Jazz, Contemporary und Line Dance beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag bis zur fristgerechten Kündigung um jeweils einen weiteren Monat.
2. Jugendkurse
Jugendkurse enden automatisch nach der gebuchten Laufzeit. Durch die Weitermeldung verlängert sich der Vertrag um die jeweils gebuchte Laufzeit und bedarf auch dort keiner gesonderten Kündigung zum Ende der gebuchten Laufzeit.
Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Angeboten der Tanzschule geschieht auf eigene Gefahr.
Ungeachtet dessen haftet die Tanzschule uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von derselbigen, ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Ebenfalls haftet die Tanzschule uneingeschränkt für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung, sowie auf Arglist der Tanzschule oder ihrer gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, sofern nicht Schäden an Körper, Leben und Gesundheit vorliegen.
Für Wertsachen und Garderobe übernimmt die Tanzschule keine Haftung. Dies gilt nicht bei Veranstaltungen, bei denen die Tanzschule die Abgabe der Garderobe vorschreibt, sich hierfür ein Entgelt gewähren lässt und die Garderobe ordnungsgemäß abgegeben wurde.
Mit Betreten der Räumlichkeiten der Tanzschule, Veranstaltungs- oder Kursorte, als auch bei Vertragsschluss werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als bindend anerkannt. Für die Kenntnisnahme bei Internetanmeldungen hat der Anmeldende zu Bestätigen, dass er von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie seinem Widerrufsrecht Kenntnis genommen hat und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich zustimmt.
Die vorliegenden AGB gelten für alle ab dem 29.12.2022 geschlossenen Verträge.
Tanzhaushagen GbR
Am Gewerbepark 1
27628 Hagen im Bremischen
0471/3502189
info@tanzhaus-hagen.de